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Der Bildungsauftrag

Die im neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) festgelegte Bildungsvereinbarung NRW ist maßgebend für unsere Bildungskonzeption.


Sie gliedert sich in folgende Schwerpunkte:

 

  •    Bildungsbereich „Bewegung“                
  •    Bildungsbereich „Körper, Gesundheit und Ernährung“    
  •    Bildungsbereich „Sprache und Kommunikation”        
  •    Bildungsbereich „Soziale und (inter-)kulturelle Bildung“    
  •    Bildungsbereich „Musisch-ästhetische Bildung“    
  •    Bildungsbereich „Religion und Ethik“    
  •    Bildungsbereich „Mathematische Bildung“
  •    Bildungsbereich „Naturwissenschaftlich-technische Bildung“           
  •    Bildungsbereich „Ökologische Bildung“
  •    Bildungsbereich „Medien“
  •    Bildungsdokumentation            
     

„Der Begriff Bildung umfasst nicht nur die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten. Vielmehr geht es im gleichen Maße darum, Kinder in allen ihren möglichen, insbesondere in den sensorischen, motorischen, emotionalen, ästhetischen, kognitiven, sprachlichen und mathematischen Entwicklungsbereichen zu begleiten, zu fördern und herauszufordern. Die Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität ist Grundlage jedes Entwicklungsprozesses.“
(Bildungsvereinbarung NRW)

 

An erster Stelle unserer Bildungsziele steht die Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes. Es bringt von Geburt an sein eigenes Bildungspotential mit.  Dem Kindergarten obliegt die Aufgabe, dieses Potential zu erkennen und zu fördern.